Unser rechtlicher Auftrag
Das Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) stellt die Grundlage für die Arbeit in unserem Haus für Kinder dar.
Der Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan als Orientierungsrahmen
Der Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan für Tageseinrichtungen gilt seit 2005 für Kinder bis zur Einschulung. Im Mittelpunkt stehen die Bildungsbedürfnisse, die Kinder bis zur Einschulung für ihre optimale Entwicklung haben. Zielsetzung ist es, den Trägern und dem pädagogischen Personal einen Orientierungsrahmen und Anregungen an die Hand zu geben, wie sie die nominierten Bildungs- und Erziehungsziele bestmöglich umsetzen können.
Das Leistungsangebot der Jugendhilfe verstärkt zu integrieren, soll mehr an Wichtigkeit gewinnen. So setzt die Begleitung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen eine regelmäßige und enge Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen und psychosozialen Fachdiensten voraus. Auch sind die Bildungseinrichtungen aufgerufen, auf den wachsenden Bedarf an Elternbetrag und Familienbildung zu reagieren. Familien benötigen oft mehr Unterstützung von außen, um den Herausforderungen gewachsen sein zu können.
Der Schutzauftrag
Laut dem BayKiBiG sind wir verpflichtet nach dem Schutzauftrag §8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung gemeinsam mit zuständigen Fachleuten aus dem Jugendamt zu handeln.
Heilpädagogische Eingliederungshilfe
Durch unsere inklusive Arbeit gehören die Leistungen der heilpädagogischen Eingliederungshilfe zu unserer Arbeit. Hierzu gehören unter anderem die Paragraphen § 53 SGB XII, § 54 SGB XII, § 55 SGB IX des Sozialgesetzbuches